Geschäfts- und Lieferbedingungen
Moospark-Keramik AG, 6221 Rickenbach
Lieferungen :
Bestellungen von Kommissionen oder Ware für Großobjekte sollten 6 Wochen vor der Verlegung bei uns eingehen.
Bei Lieferverzögerungen, z.B. nicht Vorrätigkeit beim Produzenten, Streiks oder Transportverzögerungen durch äußere Einwirkungen, wird keine Haftung übernommen.
Überschreitungen der Lieferfrist berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Für Bestellungen unter 200 kg werden Fr. 40.- Kleinmengenzuschlag verrechnet.
Transport-/ Schäden und Gefahren :
Sämtliche Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Risiko geht zum Käufer
über, sobald die Ware im Lager, durch ihn oder den Transporteur übernommen wird.
Wird der Transport durch die Moospark-Keramik AG ausgeführt, geht das Risiko am Bestimmungsort auf den Käufer über. Der Kranablad wird vom Käufer übernommen.
Transportschäden sind noch vor dem Ablad dem Spediteur zu melden.
Retouren :
Kommissionswaren werden nicht zurück genommen.
Lagerware ( nur ganze Verpackungseinheiten ) wird bis zu 60 Tagen nach Lieferung zurückgenommen.
Ausnahme: Wenn die Tonalität im Lagerbestand gewechselt hat.
Offerten :
Offerten haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Bei Mengenveränderungen von der Offerte zur Bestellung,
behalten wir uns vor, die Konditionen anzupassen.
Die Firma hat das Recht, die Preise anzupassen, falls zwischen Offerten, Bestellungen und Lieferungen Preiserhöhungen der Produzenten, Transporteuren oder der div. Steuern vorliegen.
Konditionen :
Unsere Preise gelten netto inkl. Mwst., ab Lager Rickenbach.
Zahlungen sind innert 20 Tagen netto zu begleichen.
Bei nicht Einhalten der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.
Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
Reklamationen :
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ablieferung. Beanstandungen sind der Moospark-Keramik AG unverzüglich und vor der Verwendung der Ware zu melden. Auf verspätete Mängelrügen wird nicht eingetreten.
Die Ware muss vor der Verteilung und der Verlegung kontrolliert werden.
Für bereits verlegte Ware, die Mängel aufweist, wird keine Haftung übernommen oder Schadenersatz für Mehraufwand geleistet.
Schadhafte Ware, die nicht im Toleranzbereich (SIA-/ DIN-/ EU-Normen) liegt, wird von uns so
schnell wie möglich ersetzt.
Farb-, Winkel- oder Maßabweichungen sind keine Gründe zur Beanstandung, insofern sich die Abweichungen im Toleranzbereich befinden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 6221 Rickenbach.
Moospark-Keramik AG
Januar 2010